Unternehmensnachfolge/ Hofnachfolge

Unternehmensnachfolge/ Hofnachfolge

Haben Sie vorgesorgt für eine Zukunft Ihres Lebenswerks?

Agrarunternehmen sind gut beraten, wenn sie sich frühzeitig mit der Frage der Unternehmensnachfolge beschäftigen. Hier geht es nicht nur darum, dass Unternehmen in seiner Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Vielmehr stellen sich auch Fragen der Vererbung von Geschäftsanteilen, der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowie Bewertungsfragen bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern.

Andererseits besteht im Einzelfall auch ein Interesse, die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter vor eintretenden Erben oder deren Auseinandersetzungsansprüchen zu schützen. Eine konkrete Vertragsgestaltung kann hier Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Ansprechpartner

Stefan Kröber
Rechtsanwalt
Tel.: +49 341-46 37 99 40
Marianne Schulz
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Agrarrecht
Tel.: +49 341-46 37 99 40