Notfallkoffer
Selbst Sie können ausfallen – was dann?
In vielen Unternehmen haben meistens nur die Vertretungsorgane (Vorstand bzw. Geschäftsführer) Kenntnis davon, wo sich welche betriebsrelevanten Unterlagen befinden. In Notfallsituationen, z. B. bei Verhinderung der Vorstände bzw. Geschäftsführer, ist es notwendig, dass wichtige betriebliche Unterlagen in einem so genannten „Notfallkoffer“ zusammengefasst sind, damit schnell und unproblematisch auf diese zugegriffen werden kann.
Was gehört in einen Notfallkoffer?
- Unternehmensbereich: Gesellschaftervertrag mit allen Gesellschafterbeschlüssen, Handelsregisterauszüge, Geschäftsführervertrag, wichtige Verträge (Mietverträge), Vollmachten, Jahresabschlüsse und aktuelle BWA, Liste der geschäftlichen Immobilien, Versicherungen, Notarverträge usw.
- Persönlicher Bereich: Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Testament oder Erbvertrag, Versicherungen, Notarurkunden usw.
Ansprechpartner
Stefan Kröber
Rechtsanwalt
Tel.: +49 341-46 37 99 40
Marianne Schulz
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Agrarrecht
Tel.: +49 341-46 37 99 40