Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Ein wesentlicher Schlüssel zu unternehmerischem Erfolg ist ein erfolgreiches Personalmanagement.

Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung machen es dem Unternehmer jedoch nicht leicht, sich aller Themen eines erfolgreichen Personalmanagements selbst und erfolgreich anzunehmen. Gerade da Gesetzgebung und Rechtsprechung einem ständigen Wandel unterliegen.

Unsere Spezialisten machen nichts Anderes

Um dem ständigen Wandel der politischen Rahmenbedingungen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gerecht zu werden, beschäftigen sich unsere Spezialisten nur mit arbeitsrechtlichen Themen.

Kümmern Sie sich um Ihr „daily business“. Wir erledigen den Rest.
Unser arbeitsrechtliches Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:

Ob außergerichtlich oder gerichtlich: Wir sind persönlich für Sie da.

Individualarbeitsrecht

  • Arbeitsvertragsrecht (Begründung, Durchführung, Beendigung einschließlich Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen)
  • Arbeitspflichten
  • Arbeitnehmerentsendung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Lohnzahlungspflichten (Mindestlohngesetz)
  • Urlaubsrecht (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlungsrecht (EFZG)
  • Mutterschutz (MuSchG)
  • Arbeitszeitrecht
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Jugendarbeitsschutz
  • Kündigungsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung

Kollektivarbeitsrecht

  • Tarifvertragsrecht (Allgemeinverbindliche Tarifverträge)
  • Mitbestimmungsrecht
  • Beteiligungsrechte
  • Informationsrechte

International? Können wir auch.

Die Globalisierung und internationale Vernetzung der Wirtschaft stellt Unternehmer vor neue Herausforderungen. Gerade im Bereich des Personalmanagements.

Schön zu wissen, einen Partner an seiner Seite zu haben, der Sie nicht nur national sondern auch international betreuen kann. Denn mit uns stehen Ihnen Ecovis-Kollegen aus mehr als 80 Ländern weltweit zur Seite.

Noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Email. Wir sind für Sie da.

Was passiert, wenn Kündigung und Krankschreibung zeitlich aufeinander treffen?


Nicole Golomb und Stefan Eglseder, Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht in Landshut und Regensburg erklären, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtlich beachten müssen.

Folgende Fragen hinsichtlich Kündigung und Krankschreibung werden im Video beantwortet:

  • Darf man sich nach einer Kündigung generell nicht mehr krankschreiben lassen?
  • Schließt eine Erkrankung eines Arbeitsnehmers eine Kündigung durch den Arbeitgeber generell aus?
  • Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung eines erkrankten Mitarbeiters?

Ansprechpartner

Stefan Eglseder
Rechtsanwalt
Tel.: +49 871-96 21 6-25