B1 Bemessungsgrundlage
Besteuerungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Ausgangspunkt für dessen Ermittlung ist der Gewinn, der der Einkommensteuer zugrunde gelegt wird. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags sind dem Gewinn bestimmte Beträge wieder hinzuzurechnen, die bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Somit kann der Gewerbeertrag vom einkommensteuerlichen Gewinn abweichen. Genaueres sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.
Der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ist ab 2008 untersagt.