Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023

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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese wird sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer betreffen.

Timo Skowronek
Steuerberater
Tel.: +49 511-897 67 0