MaBV-Prüfung

2 min.

mabvSie haben eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO und haben im vergangenem Jahr Immobilien, Darlehen, Aktien oder Investmentfonds vermittelt, so sind Sie verpflichtet bis zum 31.12. de Folgejahres einen Prüfbericht der zuständigen Behörde zu übermitteln.
Die Prüfung ergibt sich aus § 16 Abs. 1 MaBV und stellt eine jährliche Pflichtprüfung dar.
Bei Nichterfüllung der sich gesetzlich ergebenden Verpflichtungen drohen die Verwaltungsbehörden Ordnungsstrafen an.
Wir führen diese Prüfung für Sie durch.
Interesse?
Sollen wir die Prüfung für Sie übernehmen, so übersenden Sie uns die anliegende Vollständigkeitserklärung sowie die Auftragsbestätigung ausgefüllt und unterschrieben an die unten genannte Anschrift bis spätestens zum 31.10. des Folgejahres.
Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals darauf aufmerksam machen, dass sich das vereinbarte Honorar laut § 2 des Prüfungsauftrags ausschließlich auf Prüfungen über Tätigkeiten ohne die Verwendung von fremden Vermögenswerten bezieht. Sollten Sie derartige Tätigkeiten ausgeübt haben, bitten wir Sie kurz Kontakt mit uns aufzunehmen, um die weitere optimale Herangehensweise für Sie zu klären.
Wohin mit den Unterlagen?
ECOVIS Audit AG
Zweigniederlassung Hannover
Berliner Allee 19
30175 Hannover
Welche Unterlagen?
Nutzen Sie hierfür bitte die unten angefügte Checkliste.
Was kostet die Prüfung?
Die Vergütungsvereinbarung finden Sie im beigefügten Prüfungsauftrag.
Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Weitergehende Fragen?
Telefon: +49 (0)511 / 89 767 0