Aufzeichnungspflichten – Wer ist betroffen?
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Der Mindestlohn und die Aufzeichnungspflichten
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat neben dem Mindestentgelt umfangreiche Aufzeichnungspflichten mit sich gebracht. Zusätzlich bestehen bereits seit längerem Aufzeichnungspflichten nach Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Das Nachweisgesetz (NachwG) schreibt zudem vor, welche Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses aufzuzeichnen sind.
Lesen Sie mehr in unserem Mandantenrundschreiben. Wer muss aufzeichnen? In welchem Umfang? Was passiert, wenn Sie gegen die Aufzeichnungspflichten verstoßen?
– Mandantenrundschreiben Mindestlohn