Keine Begrenzung der 1%-Regelung auf 50% der Gesamtkosten möglich
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Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1%-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50% der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.
Hintergrund: Privatnutzung des betrieblichen PKW
Der Immobilienmakler X hielt im Streitjahr 2009 im Betriebsvermögen einen in 2006 gebraucht erworbenen PKW, den er auch privat nutzte (BMW 530d, Listenpreis einschließlich USt 64.000 EUR). Der Kaufpreis lag deutlich unter dem Listenpreis. X ermittelte die Gesamtkosten mit rund 11.000 EUR und setzte 50 % dieser Kosten (5.500 EUR) für die private Nutzung an. Ein Fahrtenbuch führte er nicht.
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