B.4. Was müssen Sie bei der Rechnungsstellung beachten?
Stellen Sie als selbstständiger Unternehmer für Ihre Leistungen eine Rechnung, so achten Sie bitte darauf, dass diese bei einem Rechnungsbetrag über 150,- EUR folgende gesetzliche Bestandteile aufweist:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- das Ausstellungsdatum der Rechnung,
- eine fortlaufende Rechnungsnummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird,
- die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände der den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder Zeitpunkt der Vereinnahmung von vor der Leistungsausführung vereinnahmten (Teil)Entgelten (nur erforderlich, wenn der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist).
- den anzuwendenden Steuersatz, den Nettorechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) und den extra ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag.
Eine Beispielrechnung finden Sie in Anlage V.
Sofern Sie für Ihre selbständige Vermittlertätigkeit gegenüber Ihrem Finanzamt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, so beachten Sie bitte Folgendes:
Im Unterschied zum normalen Unternehmer gilt für den Kleinunternehmer, dass er den anzuwendenden Steuersatz und die entsprechenden Steuerbeträge nicht ausweisen darf. Hingegen ist die Kleinunternehmerregelung keine Steuerbefreiung, so dass ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung nicht notwendig ist. Üblich ist jedoch ein Hinweis, beispielsweise in der Form: „Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben“. So können Sie Rückfragen von Kunden vorbeugen.