B.2. Welche Betriebseinnahmen werden Sie zukünftig hauptsächlich erzielen?
Provisionen
Bei der Einnahme-Überschussrechnung wird ausschließlich auf den Zufluss der Provision abgestellt.
Zu Ihren Provisionseinnahmen gehören insbesondere:
Bevorschussung
Eventuell anfallende Bevorschussungen sind bei Ihnen als Einnahmen zu erfassen.
Stornoreserve
Als Versicherungsvermittler ist in Ihrem Vertrag mit den Versicherungsunternehmen unter Umständen die Einbehaltung einer Stornoreserve vereinbart. Diese Beträge sind nicht zu versteuern, solange sie nicht fällig waren und nicht verzinst wurden. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird die Stornoreserve erst bei der Auszahlung auf Ihr Bankkonto als Einnahme versteuert. Beachtet werden muss, dass diese Regelung lediglich bei Unternehmern in Betracht kommt, die Ihren Gewinn mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Sonstige Erlöse
Ebenfalls zur Ihren Einnahmen zählen Gelder, die Sie beispielsweise für die Datenerhebung von Kunden vereinnahmen.
Sachzuwendungen/Incentives
Sachzuwendungen, die Sie aus betrieblicher Veranlassung erhalten haben, gehören zu den Betriebseinnahmen. Hierzu zählen z.B. wertvolle Geschenke oder Reisen.
Als Versicherungsvermittler sind insbesondere die so genannten Incentives für Sie von Bedeutung. Hierbei handelt es sich um besondere Betriebsfeste, Ausflüge, Reisen oder Wertgegenstände. Zu beachten ist dabei, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Reise entstehenden Aufwendungen für Sie nicht als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzugsfähig sind, da die Teilnahme an der Reise regelmäßig durch private Interessen von nicht untergeordneter Bedeutung veranlasst ist.
Haben Sie selbst derartige Zuwendungen erhalten bzw. möchten Sie anderen Kollegen oder Kunden solche Zuwendungen gewähren, so sollten Sie uns zur steuerlichen Behandlung fragen.