A.1. Was ist ein Versicherungsvermittler?
Versicherungsvermittler sind alle Personen, die – ohne selbst Versicherungsnehmer oder Versicherer zu sein – anderen einen Versicherungsvertrag anbahnen, vermitteln oder abschließen. Grundsätzlich unterscheidet man Versicherungsvermittler in drei Kategorien:
a. selbständiger Versicherungsvertreter
Das Handelsgesetzbuch regelt hierzu in § 92 (1) HGB: “Versicherungsvertreter ist, wer als Handelsvertreter ständig damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.”
Ergänzend dazu regelt §84 HGB im Absatz 1 Folgendes:
“Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.”
b. angestellter Vermittler
Der angestellte Außendienstmitarbeiter steht zu seinem Versicherungsunternehmen in einem Angestelltenverhältnis. Da im Rahmen dieses StarterKits die berufliche Selbständigkeit im Vordergrund steht, wird diese Unterform des Versicherungsvermittlers im Folgenden nicht weiter behandelt.
c. Versicherungsmakler
Versicherungsmakler stehen als unabhängige Vermittler zwischen den Parteien des Versicherungsvertrages. Makler werden im Auftrag des Kunden tätig. Sie stehen in einem Doppelrechtsverhältnis zum Versicherungsnehmer einerseits und zum Versicherer andererseits. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der die Interesse des von Ihm vertretenen Versicherungsunternehmens wahrzunehmen hat, ist der Versicherungsmakler “Bundesgenosse” des Kunden.
Versicherungsmakler mit den Rechten und Pflichten eines Handelsmaklers nach dem HGB ist, “wer gewerbsmäßig von anderen Personen, ohne von ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen … über Versicherungen unternimmt.” (§ 93 (1) HGB).