Sonderleistungen
Als Sonderleistungen können im Rahmen der Steuerberatung auch andere Aufgaben anstehen, wie z. B. Klagen beim Finanzamt oder Betriebsprüfungen.
Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen und sehen gleichzeitig unsere supergünstigen Konditionen dafür.
Wir übernehmen auf Wunsch die für Sie notwendige und gesetzlich vorschriebene MaBV-Prüfung bei Gewerbegenehmigungen gem. § 34 c GewO.
Weitere Sonderleistungen stehen im Mittelpunkt unserer Philosophie, denn Sie bestimmen unserer Tätigkeiten. Wir setzen alles daran, Ihre Aufgabenstellungen und Probleme zu lösen. Dabei können wir auf ein großes Netz von Anwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern zugreifen, die ihre Kompetenzen der ECOVIS Gruppe zur Verfügung stellen.
Stellen Sie uns auf die Probe!
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