Fahrten eines Gewinnermittlers zwischen Wohnung und Betrieb
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Die pauschalierende Gewinnzurechnung mit 0,03 % je Kalendermonat und Entfernungskilometer gilt auch dann, wenn weniger als 15 Fahrten im Monat zur Betriebsstätte unternommen werden.
Hintergrund: Wenige Fahrten eines Selbständigen zwischen Wohnung und Betrieb
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