Nachhaltigkeitsberichtserstattung
©Naiyana — stock.adobe.com

Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Die Zeit läuft.

Künftig müssen Unternehmen in einem Nachhaltigkeitsbericht über „weiche“ Faktoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren berichten. Das sieht die Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz: CSRD – vor.

Was ein Nachhaltigkeitsbericht beinhalten muss

Unternehmen müssen unter anderem diese Informationen offenlegen:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Nachhaltigkeitsziele
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

mehr zu den Inhalten des Nachhaltigkeitsberichts

Die „doppelte Wesentlichkeit“ der CSRD

Unternehmen müssen darüber berichten,

  • wie sich ihr Geschäftsmodell auf die Nachhaltigkeit auswirkt (Inside-out-Perspektive) und
  • wie sich die Nachhaltigkeit auf die Entwicklung, die Leistung und die Lage ihres Unternehmens auswirkt (Outside-in-Perspektive).

Ab wann die neuen Regelungen der CSRD gelten

Die Anwendung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung läuft in drei Stufen.

Ab 1. Januar 2024: Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Umsatz über 40 Millionen Euro oder Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
  • Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig von einer Börsennotierung

Ab Januar 2025: große Unternehmen. Als groß gelten Unternehmen, wenn sie zwei dieser drei Größenkriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
  • Mindestens 250 Beschäftigte

Ab 1. Januar 2026: börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen

Corporate Sustainability Reporting Directive

Das sollten Sie dazu wissen: Wie Sie Nachhaltigkeit richtig­ nachweisen,­ erfahren ­Sie­ in­ diesem­ Beitrag­ und­ dem­ ergänzenden­ Interview.

Hier finden Sie unseren aktuellen Flyer als PDF.
 

Sie ­gehören ­zu ­den ­betroffenen­ Unternehmen ­und ­wollen ­sich­ zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung beraten ­lassen? Sprechen Sie uns an:

Christoph Daut
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater in Dresden, Halle (Saale), Leipzig, Berlin
Tel.: +49 351-263 15 10

Katja Nötzel
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin in Leipzig, Halle (Saale)
Tel.: +49 341-309 57 0

Aktuelles zum Thema Nachhaltigkeitsbericht

Die EU-Standards für die Berichterstattung großer Firmen

09.10.2023 | Am 31. Juli 2023 hat das Europäische Parlament die European Sustainability Reporting Standards verabschiedet. Diese sind zukünftig von allen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting...


ESRS Set 1: Europäische Kommission veröffentlicht erste verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

09.08.2023 | Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 den Delegierten Rechtsakt für Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Die offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht noch aus. Mit...


Die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts

04.05.2023 | Ab 2024 müssen in Deutschland nicht nur börsennotierte Großunternehmen Nachhaltigkeit nachweisen, sondern auch nicht börsennotierte Großunternehmen sowie börsennotierte kleine und mittelständische Betriebe. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)...


Christoph Daut
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Tel.: +49 351-263 15 10
Katja Nötzel
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
Tel.: +49 341-309 57 0