Kolumne aus dem Güstrowjournal „Thema“: Fit für die E-Rechnung?

2 min.

Jeder Unternehmer, ob Gewerbetreibender, Freiberufler oder Land- und Forstwirt muss ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen von deinen Lieferanten oder Dienstleistern empfangen, verarbeiten und archivieren zu können. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bereits zu diesem Zeitpunkt verpflichtend selbst E-Rechnungen erstellen müssen, ausschließlich steuerbefreite Umsätze erzielen oder Kleinunternehmer sind.

Die derzeit als E-Mail oder PDF-Dateien versendeten Rechnungen sind keine E-Rechnungen im Sinne der Neuregelung. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem speziell strukturierten elektronischen Format, das eine maschinelle Verarbeitung der enthaltenen Daten ermöglicht. Die derzeit gängigsten Formate in Deutschland, die diese Norm erfüllen, heißen „XRechnung“ und „ZUGFeRD“ (ab Version 2.0.1). Der Vorrang der Papierrechnung entfällt damit. Bis übergangsweise zum 31.12.2026 können Unternehmer zwar Rechnungen, noch wie bisher, auf Papier oder beispielsweise als PDF-Dateien versenden. Muss der leistende Unternehmer aber nicht. Die Leistenden dürfen eben ab 2025 schon ihre Leistungen an ihre Geschäftspartner über die E-Rechnung abrechnen! Für in 2027 ausgeführte Umsätze sind Papier- oder PDF-Rechnungen als Ausnahme nur noch zulässig, wenn der Gesamtumsatz des ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr (also 2026) nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat.

Um diese gesetzlichen Änderungen im Unternehmen umzusetzen, bedarf es einer Prüfung der aktuellen Prozesse und Software und gegebenenfalls einer Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen. Wir helfen unseren Mandanten dabei und setzen die Anforderungen auf Wunsch gemeinsam um. Folgende Unterstützungsmöglichkeiten können unsere Mandanten schon jetzt nutzen: Wir halten sie über unsere Themenseite auf dem Laufenden – unter www.ecovis.com/e-rechnung. Hinsichtlich des Empfangs von E-Rechnungen werden wir unseren Mandanten mithilfe von ADDISON OneClick eine Cloud-Lösung zur Ansicht, zur Verarbeitung und Archivierung von E-Rechnungen anbieten können.

Daher heißt es nun, das Beste aus den neuen Anforderungen zum kommenden Jahreswechsel zu machen und sich genauer bei Ihren Ecovis Beratern in der Güstrower Kanzlei zu informieren.

https://www.thema-guestrowjournal.de/

Ihre Steuerberater in Güstrow

Ulf Knorr
Steuerberater in Rostock, Güstrow
Tel.: +49 381-649 100

Anja Lamm
Steuerberaterin in Güstrow
Tel.: +49 3843-61 502 0

Neueste Beiträge