Grundsteuererklärung schon fertig?
Die Grundsteuererklärung ist in aller Munde, die Hintergründe des Aufwands sind jedoch für viele unklar. Deshalb von uns ein kleiner Blick hinter die Kulissen der aktuellen Grundsteuererklärung. Wenn es auch die Abgabe nicht erleichtert, so geht es dem Einen oder Anderen dadurch vielleicht besser von der Hand.
Die Grundsteuer ist keine neue Erfindung, sie gibt es in ähnlicher Form schon seit der Antike. Die ersten Grundsteuergesetze auf Grundlage des Katasterwesens wurden im 19. Jahrhundert erlassen. Seitdem befand es sich immer im Wandel. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen seit 1891 ausschließlich den Gemeinden und Städten zu, welche diese für die Kitas, Schulen, Schwimmbäder, aber auch Straßen, Radwege und Brücken dringend benötigen. 2018 wurde das System der grundsteuerlichen Bewertung vom Bundesverfassungsgericht dafür jedoch für verfassungswidrig erklärt, da derzeit keine Gleichbehandlung für gleichartige Grundstücke herrscht. Die zugrunde gelegten Werte stammen aus den Jahren 1935 und 1964 und sind alles andere als zeitgemäß, aber eben auch alles andere als vergleichbar. Aus diesem Grund musste laut damaligem Urteil bis spätestens 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden. Diese beinhaltet nun die Neuberechnung bis voraussichtlich Herbst 2024 und die Festsetzung der neuen Grundsteuer ab 01.Januar 2025.
Der erste Schritt dieser Neuberechnung ist die Berechnung des Grundsteuerwerts und somit genau die Feststellungserklärung, die eventuell auch noch auf ihrer To-Do-Liste steht. Hierfür haben Sie noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, dann muss diese auf elektronischem Weg bei ihrem zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Im Anschluss werden dann die Steuermesszahlen durch die Bundesregierung festgelegt und die Hebesätze durch die Gemeinden angepasst. So soll das Grundsteueraufkommen insgesamt nicht verändert werden. Auf den Internetseiten des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell eine 14-seitige „Klickanleitung zum Ausfüllen der Grundsteuerformulare auf Mein ELSTER für Wohngrundstücke“, sowie gesonderte Anleitungen für Wohneigentum und landwirtschaftliches Vermögen.
Das Steuerteam von ECOVIS in Güstrow hat sich auf dieses Thema spezialisiert und ist Ihnen bei der Erklärung gern behilflich oder übernimmt die Erstellung komplett für Sie.