Wann gilt die einheitliche EU-Umsatzschwelle als überschritten und was sind die unmittelbaren Folgen?
© Cybrain/AdobeStock

Wann gilt die einheitliche EU-Umsatzschwelle als überschritten und was sind die unmittelbaren Folgen?

2 min.

Die neue einheitliche Umsatzschwelle ab dem 01.07.2021 gilt nicht nur je Land, sondern für alle Lieferungen und auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union zusammen. Zudem beträgt diese Schwelle lediglich 10.000 EUR pro Kalenderjahr und wird folglich auch von kleineren Unternehmen sowie durch Gelegenheitsverkäufe schnell überschritten. Sobald diese Umsatzschwelle, wenn auch nur in einem EU-Ausland, überschritten wurde, besteht in jedem europäischen Zielland die Umsatzsteuerpflicht.

Unsicherheit herrscht für E-Commerce Unternehmen oft darüber, welche Umsatzbestandteile bei Berücksichtigung der Schwelle einzubeziehen sind, sowie ab welchem Umsatz die Steuerpflicht im EU-Ausland entsteht. Es ist auf den Netto-Umsatz inkl. Versand- und Verpackungskosten abzustellen. Die ersten 10.000 EUR werden im Herkunftsland versteuert. Sofern die 10.000 EUR im Vorjahr 2020 überschritten wurden, hat die Steuerpflicht im Ziel-EU-Land bereits ab dem 01.07.2021 bestanden.

Konsequenzen der Schwellenüberschreitung:

  1. Der Umsatz, mit welchem die Schwelle überschritten wird und alle folgenden Umsätze des laufenden sowie des Folgejahres unterliegen der Besteuerung im Bestimmungsland.
  2. Bereits bei der Rechnungslegung müssen die unterschiedlichen Steuersätze der jeweiligen EU-Länder berücksichtigt werden.
    Wahlweise kann eine steuerliche Registrierung und Anmeldung in den einzelnen betroffenen Ländern erfolgen (sehr zeit- und kostenintensiv).
  3. Bei Anwendung des One-Stop-Shop-Verfahrens sind hier alle betreffenden Umsätze zu erfassen. Die OSS-Meldung hat bis zum Monatsletzten im Folgemonat des Quartals zu erfolgen (30.04., 31.07., 31.10., 31.01.).

Ansprechpartner

Jacqueline Brandhorst
Steuerberaterin
Tel.: +49 3834 5716 30