Rund ums Personal

Rund ums Personal

Damit in Ihrem Unternehmen nicht nur die Bezahlung stimmt.

Ist Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung 100% korrekt und entsprechend effizient organisiert?

Als Unternehmer und Arbeitgeber haben Sie im Rahmen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Nicht ganz so einfach, wenn man die häufigen Gesetzesänderungen bedenkt. Zudem muss die Abrechnung korrekt und termingerecht funktionieren. Auch bei Themen wie Datenübermittlung, -sicherheit und -archivierung sollte maximale Präzision gewährleistet sein. Eine Sozialversicherungs- oder Lohnsteuerprüfung kann sonst schnell unangenehme Folgen haben. Wenn Sie bei einem dieser Themen etwas unruhig werden, sollten Sie mit Ihrem Ecovis-Berater sprechen. Er kann für Sie eine auf Ihre Anforderungen abgestimmte und ganzheitliche Lösung ausarbeiten.

Leistungen

Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Pflege der Personaldaten, die Führung der Jahreslohnkonten und die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten – all das hat sich, nicht zuletzt auch wegen der sich fast jährlich ändernden Rahmenbedingungen, zu einer umfangreichen Aufgabe entwickelt. Für Sie können wir da etwas Entlastung bieten – u. a. bei:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen jeder Art
  • Vollständigkeitsüberprüfung von Lohnunterlagen
  • Lohnersatz- und Sachbescheinigungen
  • Lohnfortzahlungsberechnung
  • Meldungen an Krankenkassen, Versorgungswerke, Finanzämter, Berufsgenossenschaft
  • Überleitung zur Finanzbuchhaltung
  • Prognoseabrechnungen
  • Abwicklung des personalbedingten Zahlungsverkehrs
  • Führung von Arbeitszeit- und Urlaubskonten
  • Organisation der betrieblichen Altersversorgung (ggf. durch Dritte)
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistung
  • Hinweise auf Pauschalisierungsmöglichkeiten
  • Beachtung tariflicher Verpflichtungen
  • Begleitung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuer-Außenprüfungen

Broschüre Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Welche Leistungen können Unternehmer ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert bieten? Das motiviert und ist gar nicht teuer.
Eine Gehaltserhöhung bedeutet sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine höhere Steuerlast. Einige Leistungen wie Warengutscheine oder Fortbildungsmaßnahmen sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei oder pauschal zu versteuern. Über solche Extras freuen sich die Mitarbeiter.
Welche Leistungen es gibt, können Sie in unserer Broschüre Steuerfreie Arbeitgeberleistungen nachlesen.
Sie wollen ein gedrucktes Exemplar oder eine Web-Version? Kein Problem.
Schicken Sie uns einfach eine E-Mail.

Ansprechpartner

Michael Busching
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Tel.: +49 381 649 220
Nils Krause
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Tel.: +49 40-740 7742-0