Jahresabschluss

Jahresabschluss

Wir bringen Ihr Geschäft zu einem guten Abschluss.

Erfüllt Ihr Jahresabschluss sämtliche Anforderungen?

Dieses wichtige Instrument der externen Rechnungslegung hat in den vergangenen Jahren sowohl an Komplexität wie Bedeutung zugenommen. Der Jahresabschluss ist mehr als nur die Grundlage für die Berechnung der Steuerlast eines Unternehmens. Er bietet einen essenziellen Einblick in die betriebswirtschaftlichen Vorgänge des vorangegangenen Jahres. Damit wird er zum wichtigen Informationsinstrument für unternehmensbezogene Entscheidungen der Kapitalgeber. Bei Rating, Kreditvergabe oder Kapitalbeschaffung stellt der Abschluss ebenfalls die Basis für Entscheidungsprozesse dar. Und am Ende muss er sämtliche gesetzliche Normen und Vorgaben erfüllen – nicht selten auch internationale.

Wenn Sie Ihren Jahresabschluss für alle diese Bereiche optimal nutzen wollen, sprechen Sie möglichst bald mit Ihrem Ecovis-Berater. Entlang Ihrer Anforderungen entwickelt er in Abstimmung mit Fach-Kollegen aus der Ecovis-Gruppe ein tragfähiges Lösungskonzept.

Ihr aussagekräftiger Jahresabschluss

Sie erhalten von uns Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu betrieblichen Steuererklärungen, die grundsätzlich den gesetzlichen Umfang umfassen – abhängig von Art und Umfang Ihres Unternehmens.

  • Für handelsrechtliche Zwecke:
    • HGB-Abschluss (beinhaltet Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), IFRS-Abschluss, US-GAAP-Abschluss
    • Konzernabschluss
    • Liquidationsbilanzen
    • Umwandlungsbilanzen
    • Auseinandersetzungsbilanzen
    • Überschuldungsbilanzen
    • gesonderte Offenlegungsbilanzen
  • Für steuerliche Zwecke:
    • Steuerbilanz
    • Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
    • Ermittlung des Überschusses bei Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, nichtselbstständiger Tätigkeit
    • Gewinnermittlung im steuerlichen Abwicklungszeitraum
    • steuerliche Umwandlungsbilanzen
  • Beratung bei der Ausnutzung von Wahlrechten im Handels- und Steuerrecht
  • Jahresabschlussanalyse, Soll-Ist-Vergleich, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Erläuterungsberichte zum Jahresabschluss
  • Unterstützung bei der Feststellung des Jahresabschlusses
  • Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister
  • Übergabe in gedruckter und gebundener Form

Ihr Vorteil: das beruhigende Gefühl, alle relevanten Vorgaben zu erfüllen

  • Sie erhalten einen umfassenden und dabei schnellen Überblick über die Lage Ihres Unternehmens.
  • Sie haben die Gewissheit einer rechtssicheren Erstellung.
  • Sie sparen sich mit Ecovis Zeit und Ressourcen für die Erstellung des Jahresabschlusses.
  • Ihr Jahresbericht wird zeitgerecht erstellt (Wunschtermin).
  • Sie profitieren von der Nutzung bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Sie erhalten eine kompetente Jahresabschlussanalyse.

Mögliche Zusatzleistungen

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss stehen weitere Dienstleistungen, die Sie jederzeit auch innerhalb der Ecovis-Gruppe erhalten:

  • Jahresabschlussprüfung
  • Konzernabschlusserstellung
  • Internationale Abschlüsse
  • Forderungsmanagement
  • Kennzahlenanalyse und Branchenvergleich

E-Bilanz – die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung

Alle bilanzierenden Unternehmen müssen unabhängig von Rechtsform und Größe den Jahresabschluss elektronisch dem Finanzamt übermitteln. Die E-Bilanz bedeutet nicht nur einen Wechsel von Papier hin zu elektronischer Übermittlung. Die Finanzverwaltung sieht für die elektronische Übermittlung der E-Bilanz detaillierte Vorgaben über Aufbau und Umfang von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Überleitungsrechnung vor. Die Qualität der E-Bilanz wird dabei bereits in der laufenden Finanzbuchführung bestimmt. Gemeinsam mit Ihrem Ecovis-Berater stimmen Sie die Gliederungstiefe der E-Bilanz ab.

Ansprechpartner

Michael Busching
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Tel.: +49 381 649 220
Nils Krause
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Tel.: +49 40-740 7742-0