Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Künftig müssen Unternehmen in einem Nachhaltigkeitsbericht über „weiche“ Faktoren und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren berichten. Das sieht die Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz: CSRD – vor.
Was ein Nachhaltigkeitsbericht beinhalten muss
Unternehmen müssen unter anderem diese Informationen offenlegen:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Nachhaltigkeitsziele
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
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Die „doppelte Wesentlichkeit“ der CSRD
Unternehmen müssen darüber berichten,
- wie sich ihr Geschäftsmodell auf die Nachhaltigkeit auswirkt (Inside-out-Perspektive) und
- wie sich die Nachhaltigkeit auf die Entwicklung, die Leistung und die Lage ihres Unternehmens auswirkt (Outside-in-Perspektive).
Ab wann die neuen Regelungen der CSRD gelten
Die Anwendung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung läuft in drei Stufen.
Ab 1. Januar 2024: Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen
- Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Umsatz über 40 Millionen Euro oder Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
- Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig von einer Börsennotierung
Ab Januar 2025: große Unternehmen. Als groß gelten Unternehmen, wenn sie zwei dieser drei Größenkriterien erfüllen:
- Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
- Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
- Mindestens 250 Beschäftigte
Ab 1. Januar 2026: börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen
Corporate Sustainability Reporting Directive
Das sollten Sie dazu wissen: Wie Sie Nachhaltigkeit richtig nachweisen, erfahren Sie in diesem Beitrag und dem ergänzenden Interview.
Hier finden Sie unseren aktuellen Flyer als PDF.
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