Schutz der Mitarbeiterdaten: Arbeitgebern droht Abmahnwelle
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Schutz der Mitarbeiterdaten: Arbeitgebern droht Abmahnwelle

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Was genau passiert in Ihrem Unternehmen mit den persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter? Wer Mitarbeiter beschäftigt sollte sich warm anziehen, wenn es künftig um das Thema Datenschutz geht. Denn mit der neuen Datenschutzgrundverordnung müssen Arbeitgeber nachweisen, dass sie alle Vorgaben einhalten und dass sie sorgfältig mit Mitarbeiterdaten umgehen. Wenn nicht, drohen hohe Strafen. Ecovis-Rechtsanwältin Marine Serebrjakova sieht Abmahner schon in den Startlöchern.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Spätestens dann sollten Arbeitgeber dafür gerüstet sein. Verstoßen sie gegen die neue DSGVO, dann drohen ihnen hohe Bußgelder, Abmahnungen sowie Schadenersatzforderungen insbesondere von Mitarbeitern für immaterielle Schäden.

Was genau sind immaterielle Schäden? Werden Daten von Mitarbeitern beispielsweise aus Personalfragebögen falsch genutzt oder geraten in falsche Hände, so verletzt dies das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern. Dabei entsteht zwar grundsätzlich kein geldwerter, aber dennoch ein immaterieller Schaden.

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Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0