Kennzeichnung: Zutritt nur für berechtigtes Personal

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Vertraulichkeit

In Unternehmen mit Laufkundschaft oder Terminkunden haben Sie zumindest zeitweise Personen zu Gast, die sich in Ihren Räumlichkeiten aufhalten. Eine permanente Begleitung des Besuches ist wünschenswert, kann im Einzelfall jedoch nicht immer gewährleistet werden.

Um den unternehmensfremden Personen Orientierung zu geben, kennzeichnen Sie insbesondere die Bereiche deutlich, die ausschließlich für Ihr berechtigtes Personal zugänglich sind. Ein gleichlautendes Schild an der Tür verhindert ein versehentliches Eintreten und schützt die Geschäftsgeheimnisse und Daten Ihrer Betroffenen.

– Eine Maßnahme zur Vertraulichkeit im Rahmen der Zugangskontrolle –

Weitere Datenschutz Happen finden Sie hier.

Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0