Keine Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails an private E-Mail-Adressen

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Vertraulichkeit

Sie stehen kurz vor dem Urlaub, müssen aber das Büro verlassen und leiten sich einfach schnell ein paar E-Mails an Ihren privaten E-Mail-Account weiter, um diese noch von zu Hause aus bearbeiten zu können. Von diesem vermeintlich guten Willen sollten Sie dringend absehen!

Die Weiterleitung von geschäftlichen E-Mails an private E-Mail-Accounts kann auf verschiedene Weise eine Rechtsverletzung darstellen. Enthält die E-Mail beispielsweise Kunden- oder Beschäftigtendaten, ist allein die Übertragung an Ihre private E-Mail-Adresse regelmäßig ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Im Übrigen ist Ihr Beschäftigungsgeber auch für die technisch sichere Verarbeitung der Daten im Unternehmen verantwortlich. Diese notwendige Sicherheit kann in der Regel durch den Beschäftigungsgeber nicht geprüft werden, da für das private Endgerät keine Zugriffsmöglichkeit besteht.

Zudem sind in geschäftlichen E-Mails oftmals Informationen enthalten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen. Die Weiterleitung solcher Daten an private E-Mail-Accounts kann auch eine vertragliche Pflichtverletzung darstellen, die sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

Wir empfehlen daher dringend, geschäftliche E-Mails und sonstige Unterlagen ausschließlich über die Zugänge zu bearbeiten, die vom Unternehmen dafür bereitgestellt worden sind.

– Eine Maßnahme zur Vertraulichkeit im Rahmen der Weitergabekontrolle –

Weitere Datenschutz Happen finden Sie hier.

Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0