Aktenvernichtung
Vertraulichkeit
Achten Sie bei der Vernichtung der Daten Ihrer Beschäftigten, Kunden, Patienten und Klienten auf den Inhalt der Dokumente!
Kann der Inhalt bei einem unberechtigten Zugriff dem Ansehen der Person in der Gesellschaft schaden? Unterliegen die Daten vielleicht ggf. der Geheimhaltung, weil Ihr Unternehmen als Berufsgeheimnisträger gilt?
Sofern Sie Schredder in Ihren Büros nutzen, wählen Sie grundsätzlich eher Geräte mit kleinstmöglichem Partikelschnitt (Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4). So werden sämtliche Daten – unabhängig vom konkreten Inhalt – sicher vernichtet. Der Aufwand, diese Partikel zu einem lesbaren Dokument wiederherzustellen, ist groß und kaum zu leisten. Der Schutz umso besser!
Sollten Sie externe Dienstleister mit der Aktenvernichtung beauftragt haben, die Ihnen regelmäßig Vernichtungstonnen bereitstellen, muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden. Achten Sie bei der Beauftragung auf möglichst hohe Schutzklassen und Sicherheitsstufen!
Die Tonnen sollten nicht für Unberechtigte (z.B. öffentliche Flure) zugänglich sein! Ein Schlüssel für die Tonne sollte so verwahrt werden, dass dieser aktiv nur durch benannte Personen herausgegeben werden kann (z.B. im Tresor)!
– Eine Maßnahme zur Vertraulichkeit im Rahmen der Zugriff- und Auftragskontrolle! –
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