Passwortgeschützte Bildschirmsperre

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Der Chef ruft Sie in sein Büro, die nächste Besprechung steht an oder auch nur der kurze Weg um die Ecke – in jedem dieser Fälle verlassen Sie den Arbeitsplatz. Denken Sie unbedingt daran, umgehend Ihren Bildschirm zu sperren.

Die einfachste Möglichkeit dieser Sperre ist die Tastenkombination „Windows“ + L. Ein erneuter Zugang zum System sollte dann nur mittels Passworteingabe durch Sie persönlich möglich sein!

Ein unberechtigter Zugriff auf die Inhalte Ihres Laptops / Rechners kann zu einem schwerwiegenden Verlust der Vertraulichkeit führen, indem Einsichtsmöglichkeiten für unberechtigte Dritte bestehen und ggf. auch Daten abfließen können, ohne dass Sie es bemerken.

Darüber hinaus besteht zudem die Gefahr, dass von Ihrem Rechner E-Mails oder sonstige Mitteilungen in Ihrem Namen an Mitarbeiter oder Dritte verschickt werden könnten. Nachzuweisen, dass diese Informationen nicht vom Inhaber der E-Mail-Adresse kam, ist dann extrem schwer nachzuweisen.

Sollte bei Ihrem Laptop oder Rechner noch keine passwortgeschützte Bildschirmsperre eingerichtet sein, sprechen Sie bitten Ihren Administrator an!

– Eine Maßnahme zur Vertraulichkeit im Rahmen der Zugangskontrolle –

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Axel Keller
Rechtsanwalt in Rostock
Tel.: +49 381 12 88 49 0