Was ist ein Business Angel?

Was ist ein Business Angel?

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Unternehmer, vermögende Privatpersonen oder auch leitende Angestellte treten oftmals als sogenannte Business Angel auf. Gemein haben diese Personen dabei immer, dass sie aufgrund ihrer Berufstätigkeit über Erfahrung und weitreichende Kontakte verfügen (deshalb oft auch als intelligentes Kapital bezeichnet). Ihr Ziel ist es, das jeweilige Unternehmen mit ihrem Kapital, Knowhow und Kontakten bei der Etablierung zu unterstützen.

Dabei erfolgt diese Unterstützung häufig bereits in einer Phase, die für Venture-Capital-Gesellschaften als zu früh gilt. Ihr Honorar besteht meistens aus Gesellschaftsanteilen. Deshalb muss dem hohen Risiko, welches durch die frühe Beteiligung entsteht, eine entsprechende Chance auf Rendite gegenüberstehen, damit der Business Angel von einer schnellen Wertsteigerung des Unternehmens profitieren kann.

Wie finde ich einen Business Angel?

Gründer sind gut beraten, auf eines der etablierten Netzwerke zurückzugreifen. Sie dienen als Anlaufstelle für kapitalsuchende Unternehmen und stellen den Kontakt zu geeigneten Personen her. Grundvoraussetzung für einen Erstkontakt sind in der Regel der Business Plan oder eine Unternehmenspräsentation. In diesem Sinne empfehlenswert ist die Teilnahme an einen Business-Plan-Wettbewerb. Im Raum Berlin-Brandenburg werden diese regelmäßig über die Seite www.b-p-w.de durchgeführt.

Das Angel-Investment

Sofern sich ein passender Partner als Business Angel gefunden hat, stehen diesem verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung am Unternehmen offen.

Diese sind:

Nachrangdarlehen

Beim Nachrangdarlehen wird der Business Angel im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nachrangig bedient. Insofern hat das eingebrachte Kapital bilanziell einen ähnlichen Charakter wie das haftende Eigenkapital. Aufgrund der fehlenden Besicherung und der Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern fordert der Business Angel als Geber von Nachrangdarlehen neben einer fixen Vergütung in der Regel auch einen Risikoaufschlag für die Kapitalüberlassung. Diese zusätzliche variable Vergütung ist üblicherweise gewinnabhängig, das heißt nur bei ausreichendem Ergebnis der Unternehmung zu bezahlen und kann der Höhe nach begrenzt werden. Die Finanzierungskosten für das Unternehmen sind somit in profitablen Jahren höher. Insgesamt gesehen liegen die Kosten aufgrund des erhöhten Risikos bei Nachrangdarlehen über den Konditionen einer klassischen Kreditfinanzierung. Jedoch sind die Kosten von Nachrangkapital steuerlich abzugsfähig und bei entsprechender Ausgestaltung als Betriebsausgabe darstellbar.

Stille Beteiligung

Die Vermögenseinlage eines so genannten stillen Gesellschafters wird regelmäßig ebenfalls in Form von Kapital erbracht. Unabhängig von der Art der Vermögenseinlage tritt der Business Angel bei einer stillen Beteiligung aber nicht nach außen in Erscheinung. Als Entgelt für die Kapitalüberlassung ist die Beteiligung am Gewinn zwingend vorgeschrieben. An einem Verlust nimmt der stille Gesellschafter maximal in Höhe der von ihm geleisteten Einlage teil. Darüber hinaus besteht für den kapitalgebenden Business Angel die Möglichkeit, Kapitalanteile an der zu finanzierenden Personen– oder Kapitalgesellschaft zu Sonderkonditionen zu erwerben. Dann spricht man von einem sog. „equity kicker“. So kann dem stillen Gesellschafter beispielsweise das Recht eingeräumt werden, seine Beteiligung ganz oder teilweise in direktes Eigenkapital zu wandeln. Ziel dabei ist es zum einen, für das Unternehmen die laufenden Finanzierungskosten zu senken und zum anderen die Erhöhung der Rendite aufseiten des Kapitalgebers im Erfolgsfall zu ermöglichen.

Genussscheine

Die Genussscheine besitzen eine gewisse Ähnlichkeit zu Aktien. Im Gegenteil zu einer Aktie beinhalten Genussscheine jedoch keine Mitbestimmungsrechte am Unternehmen. Wird der Genussscheininhaber am Gewinn und Verlust beteiligt und handelt es sich um eine langfristige oder unbefristete Beteiligung, dann hat das durch die Genussscheinausgabe beschaffte Kapital in der Bilanz einen Eigenkapitalcharakter. Das Besondere ist aber (aus steuerlicher Sicht), dass die Ausschüttungen auf Genussrechtskapital ebenso wie die Ausschüttungen auf Fremdkapital als gewinnmindernde Aufwendungen behandelt werden.

Direkte Beteiligung

Die klassischste Form einer Beteiligung ist auch bei einem Business Angel die direkte Beteiligung an der Gesellschaft. Es wird Beteiligungsvertrag geschlossen, der eine Reihe wichtiger Regelungen beinhaltet, die dem Business Angel Kontroll- und Mitspracherechte einräumen, obwohl dieser in einer ersten Finanzierungsrunde in aller Regel nur mit einer Beteiligungsquote von unter 50% am Unternehmen beteiligt sein wird. Darüber hinaus hält sich der Business Angel regelmäßig ein Exit-Szenario offen, indem er Mitverkaufsrechte und Mitverkaufspflichten mit den übrigen Gesellschaftern vereinbart.

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