Virtuelle Hauptversammlung auch in 2021

Virtuelle Hauptversammlung auch in 2021

1 min.

Seit der ersten Corona-Welle im März 2020 finden Hauptversammlungen virtuell statt. Die entsprechende gesetzliche Regelung wurde nun bis Ende 2021 verlängert. Zwar war die ursprüngliche Regelung bis Ende 2020 befristet, aufgrund der weiter andauernden Krisenlage sei eine Verlängerung bis Ende 2021 aber notwendig, um die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der betroffenen Gesellschaften sichern zu können, heißt es aus Kreisen des BMJV.

Denn auch weiterhin sei die Versammlungsmöglichkeit von größeren Personengruppen nach wie vor eingeschränkt und ebenfalls sei nicht absehbar, wann wieder Beschlüsse auf dem herkömmlichen Wege gefasst werden können.

Gründen Sie mit Experten.

Nutzen Sie das Gründungstool. Einfach & schnell. Ab 189,- EUR.
www.ecovis.com/Gründung