Wie viele Personen sind für die Gründung einer GmbH notwendig?
Zur Gründung einer GmbH ist mindestens eine natürliche Person notwendig. Die Gründung einer „Keinmanngesellschaft“ ist nicht möglich. Allerdings kann die Gesellschaft nach ihrer Entstehung gesellschafterlos werden durch Vereinigung sämtlicher Geschäftsanteile bei der Gesellschaft oder durch Einziehung sämtlicher Geschäftsanteile. Der Wegfall sämtlicher Gesellschafter hat dann die sofortige Auflösung der Gesellschaft zur Konsequenz.
Eine maximale Anzahl an Gründern sieht das Gesetz nicht vor. Theoretisch können also beliebig viele Gesellschafter, aber auch juristische Personen und andere rechtsfähige Gesellschaften an der Gründung beteiligt sein.