Wie leiste ich das Stammkapital an die Gesellschaft?
Das Stammkapital wird durch Bar- oder Sacheinlagen erbracht. Im Falle der Bargründung müssen zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister ein Viertel der Einlagen, mindestens aber die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals (also 12.500 EUR) eingezahlt sein.
In der Praxis erfolgt die Bargründung in der Form, dass für die GmbH (oder UG) ein Konto bei einer Bank eröffnet wird, das zur freien Verfügung des Unternehmens steht. Der Nachweis der Einzahlung ist gegenüber dem Registergericht zu erbringen und kann durch Vorlage des entsprechenden Kontoauszugs erfolgen.