Wie gestaltet sich der Ablauf bei der Gründung einer GmbH oder UG?
- Am Anfang steht der Entschluss zur Gründung der Gesellschaft.
- Anschließend folgt der Entwurf eines Gesellschaftsvertrags (sog. Satzung), der die spätere Rechtsgrundlage des Unternehmens bildet.
- Sodann muss der Vertrag von einem Notar beurkundet werden.
- Nach der Beurkundung sollte ein Bankkonto eröffnet werden.
- Auf dieses müssen die notwendigen Einlagen auf das Stammkapital eingezahlt werden.
- Eben diese Zahlung muss beim Notar nachgewiesen werden.
- Danach sendet der Notar die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung an das Handelsregister.
- Die Gebühren für die Registereintragung und den Notar müssen gezahlt werden.
- Die Bestätigung der Eintragung durch das Amtsgericht erfolgt.
- Die Gesellschaft ist entstanden.