Soll ich eine UG oder eine GmbH gründen?

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Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Beide zählen zu den Kapitalgesellschaften. Die Entscheidung sollte vor dem Hintergrund der folgenden Erläuterungen getroffen werden:

Unternehmergesellschaft (UG)

Vorteile

  • Gründung mit einem Stammkapital von nur einem Euro möglich. Das ist aber eher theoretisch und nicht zu empfehlen (erst ab 300 EUR). Denn die Gesellschaft benötigt Geld für die Gründungskosten und sonstige Anfangsinvestitionen bzw. die Bezahlung laufender Kosten. Wird dieses Geld nicht mit der Stammeinlage zur Verfügung gestellt, muss der Unternehmer der Gesellschaft das Geld als Darlehen gewähren. Dadurch droht der Gesellschaft bereits von Beginn an die Überschuldung.

Nachteile

  • Sehr geringe Eigenkapitalausstattung.
  • Erhöhtes Überschuldungsrisiko.
  • Keine Sacheinlagen möglich.
  • In Abhängigkeit von der Zielgruppe und dem Marktauftritt ein geringeres Image.
  • Beschränkung der Gewinnverwendung, weil bis zum Wechsel in die GmbH 25% des Gewinns in eine besondere Rücklage eingestellt werden müssen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Vorteile

  • Geringes Überschuldungsrisiko bereits zum Gründungszeitpunkt.
  • Bessere Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung zum Gründungszeitpunkt.
  • Sacheinlagen möglich.
  • Keine Beschränkung der Gewinnverwendung.
  • In Abhängigkeit von der Zielgruppe und dem Marktauftritt ein besseres Image.

Unser Tipp!

Zusammenfassend kann man sagen, wer 25.000 EUR verfügbar hat und dessen Projekt Anfangsinvestitionen und laufende Kosten von mindestens 25.000 EUR benötigt, sollte eine GmbH gründen und das Stammkapital einzahlen. Das Geld steht der Gesellschaft dann für die notwendigen Investitionen und laufenden Kosten zur Verfügung. Wer weniger als 25.000 EUR, aber mindestens 12.500 EUR zur Verfügung hat, kann eine GmbH gründen. Die GmbH wird formell mit einem Stammkapital von 25.000 EUR gegründet, worauf mindestens 12.500 EUR bei Gründung einzuzahlen sind. Der Gründer ist damit in den meisten Fällen wahrscheinlich auch gut beraten. Voraussetzung ist natürlich, dass dieses Budget auch für die Anfangsinvestitionen ausreicht. Wer nur weniger als 12.500 EUR verfügbar hat, kann keine GmbH gründen. Er kann eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Deren Stammkapital sollte aber mindestens so hoch sein, dass die UG ihre Gründungskosten und sonstigen Anfangsinvestitionen und laufenden Kosten damit bezahlen kann.