Die Holding GmbH
Startups und andere Unternehmer starten ihre Tätigkeit oft in der klassischen Weise, also als Einheitsunternehmen. Das ist zunächst auch gut so. Denn anfangs bleibt nur wenig Zeit sich mit den Alternativen auseinanderzusetzen. Zudem sollte die Gesellschaftsstruktur dynamisch an die tatsächliche Geschäftsstruktur angepasst werden. Insofern kann sich auch eine Holding anbieten. Was eine Holding ist und welche Vor- und Nachteile im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen bestehen, möchten wir im Folgenden besprechen.
Unterschiede zwischen Holding und Einheitsunternehmen
Unter einem Einheitsunternehmen wird grundsätzlich ein Unternehmen verstanden, indem nur ein Rechtsträger (also eine GmbH, eine UG oder eine GmbH & Co. KG) existiert. Dieser Rechtsträger kann – je nach Größe – auch selbstständige Unternehmensteile führen. Nur, weil ein Unternehmen mehrere eigenständige Betriebsstätten oder Teilbetriebe hat, handelt es sich also noch nicht um eine Holdingstruktur.
Im Rahmen einer Holding sind vielmehr rechtlich selbständige Rechtsträger in einem Unternehmen zusammengefasst.
Bsp.: Herr Müller ist Alleingesellschafter der Müller GmbH. Die Müller GmbH ist rechtlich an mehreren GmbHs, UGs und AGs beteiligt. Bei der Müller GmbH handelt es sich mithin um eine Holdinggesellschaft.
Innerhalb der Holdingsstrukturen unterscheidet man dabei zwischen sogenannten verwaltenden und geschäftsleitenden Holdings. Erstere liegt grundsätzlich vor, wenn sich ihre Tätigkeit auf das Halten der Beteiligungen an anderen Gesellschaften beschränkt. Die letztgenannte Ausprägung ist hingegen anzunehmen, wenn die abhängigen Unternehmen durch die Holding geleitet werden.
Vor- und Nachteile von Einheitsunternehmen gegenüber Holding
Auf tatsächlicher Ebene hat das Einheitsunternehmen den Vorteil, dass dessen Unternehmensführung wesentlich leichter ist. So ist etwa nur ein Jahresabschluss notwendig, da es schließlich nur ein Unternehmen gibt. Konzernabschlüsse sind hingegen nicht notwendig. Sofern das Einheitsunternehmen jedoch an Größe gewinnt und rein tatsächlich in verschiedene Unternehmensteile gespalten wird, entfällt aber zumindest der Vorteil der einfacheren Führung. Denn dann dürfte eine jeweils eigenständige Managementstruktur pro Unternehmensteil notwendig werden, die sich praktisch nur unwesentlich von der Geschäftsführung eines rechtlich eigenständigen Unternehmens unterscheiden wird. Steuerrechtlich hat das Einheitsunternehmen den Vorteil, dass Gewinne und Verluste der unterschiedlichen Unternehmensteile grundsätzlich miteinander saldiert werden können. Hinzukommend können Hebesatzvorteile bei der Gewerbesteuer wegen der Zerlegung bestehen.
Eine Holdingsstruktur hat auf zivilrechtlicher Ebene den Vorteil, dass durch die rechtliche Selbstständigkeit der Unternehmen sich für diese auch jeweils Haftungsbegrenzungen ergeben. Ebenfalls unterliegen die einzelnen Unternehmen einer höheren Verkehrsfähigkeit. Denn oftmals ist es einfacher Gesellschaftsanteile zu veräußern (share deal) als die einzelnen wirtschaftlichen Güter zu übertragen (asset deal). Auf Grund dieser Erleichterung fällt es zudem wesentlich leichter, Arbeitnehmerbeteiligungen durch eine Holding zu realisieren. Das kann sich insbesondere bei Familienunternehmen, deren Nachfolgerschaft ungeklärt ist, anbieten, da die Nachkommen über die Holdingstruktur weiterhin maßgeblich beteiligt werden können. Allerdings müssen einzelfallbezogen einige Dinge – vor allem im Steuerrecht – beachtet werden, damit der volle Nutzen erzielt werden kann. Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber immer weiter daran arbeitet, Holdingstrukturen steuerlich unattraktiv zu machen.
Die richtige Rechtsform für die Holdingstruktur
In den meisten Fällen bietet sich vor allem die Gründung (oder Übernahme) einer GmbH (sowie UG), einer AG oder einer GmbH & Co. KG an. Alle haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile, die sich anhand des tatsächlichen Unternehmens bemessen. Insoweit ist eine Beratung unerlässlich.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch diesbezüglich gerne!
Das Gründungstool ist auch für die Gründung einer Holding GmbH (oder UG) geeignet. Spezielle Anliegen können Sie entweder im letzten Schritt des Gründungstools eintragen oder persönlich während der anwaltlichen Beratung äußern.