Checkliste zur Gründung (Gmbh und UG)

Checkliste zur Gründung (Gmbh und UG)

4 min.

Sofern Sie bereits einen Gesellschaftsvertrag haben und dieser notariell beurkundet wurde, haben Sie einen entscheidenden Schritt hinsichtlich einer erfolgreichen Gründung gemeistert. Allerdings ist die Gründung dadurch noch nicht abgeschlossen. Essentielle Behörden- und Bankengänge trennen Sie noch von Ihrem unternehmerischen Alltag. Es gilt diese so schnell wie möglich hinter sich zu bringen, damit die Gründung nicht unnötig verzögert wird. Deshalb möchten wir Ihnen die wichtigsten Dinge anhand dieser Checkliste zur Gründung (für GmbH und UG) erklären und verdeutlichen.

Diese Checkliste basiert auf der Annahme, dass Sie bereits einen beurkundeten Gesellschaftsvertrag haben. Falls dies nicht der Fall ist, nutzen Sie das Gründungstool.

Übersicht

 

1. Gewerbeanmeldung

Sie müssen grundsätzlich immer dann ein Gewerbe anmelden, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Das gilt allerdings nur, soweit Ihre Tätigkeit nicht zu den Freien Berufen gehört. Dann ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig. Bei einer GmbH oder UG muss der gesetzliche Vertreter, also der Geschäftsführer, die Anmeldung vornehmen. Zuständig für die Anmeldung sind die jeweiligen Ordnungsämter am Betriebssitz.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen zur Anmeldung folgende Unterlagen:

  1. Formular zur Gewerbeanmeldung
  2. Personalausweis
  3. Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  4. Zustimmungserklärung aller Gesellschafter
  5. Beiblatt Vertretungsberechtigte (bei mehreren Geschäftsführern)

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Für die Anmeldung einer GmbH oder UG erheben die Behörden in Berlin folgende Gebühren:

 

2. Steuerlicher Erfassungsbogen

Die steuerliche Erfassung hat nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erfolgen. Diesen können Sie hier abrufen. Häufig wird dieser Bogen bereits bei der Gewerbeanmeldung mitgegeben. Im Rahmen der steuerlichen Erfassung können Sie ebenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit – sofern die Voraussetzungen vorliegen – einen Antrag auf Ist-Versteuerung zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich müssen Sie Ihrem Antrag folgende Dokumente beifügen:

  • Beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  • Steuerliche Vertretungs- und Empfangsvollmacht
  • (sofern gewünscht) SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt
  • Elektronische Übermittlung der Eröffnungsbilanz

 

3. Geschäftskonto

Anbieter von Geschäftskonten gibt es zahlreiche. Diese Situation sollten Sie für sich und Ihr Unternehmen nutzen. Achten Sie dabei nicht nur auf das Preis-/Leistungsverhältnis, sondern auch auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Benötigen Sie eine Kreditkarte? Suchen Sie eine lokal erreichbare Bank oder ist eine Online-Bank ausreichend? Beachten Sie bei der Abwägung auch stets den Zeitfaktor der Kontoeröffnung.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Bonitätsauskunft (etwa über die Schufa)
  • Die letzten drei Kontoauszüge (insbesondere bei Bankwechsel)
  • Gewerbeanmeldung
  • Steuernummer

 

4. Geschäftsführervertrag

Die Gesellschafterversammlung sollte mit dem Geschäftsführer einen schriftlichen Geschäftsführervertrag abschließen. Dieser regelt die Position und Aufgaben, Kündigungsrechte u.a. im Verhältnis Geschäftsführer – Unternehmen. Bei der Ausgestaltung sind wir Ihnen gerne behilflich. Bei Geschäftsführern, die auch gleichzeitig Gesellschafter sind, empfiehlt es sich außerdem, ein Verfahren zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status einzuleiten, um einer Scheinselbstständigkeit ggf. zuvorzukommen.

 

5. Berufsgenossenschaft

Informationen zur Geschäftsaufnahme sind auch an die zuständige Berufsgenossenschaft zu richten. Die Prüfung der Zuständigkeit erfolgt dann regelmäßig mittels Betriebsfragebogen. Die Mitteilung sollte schriftlich eine Woche nach der Geschäftsaufnahme erfolgen. Aus diesem Prozess resultiert dann die gesetzliche Unfallversicherung.

 

6. Industrie- und Handelskammer

Abhängig von Ihrer Tätigkeit muss auch die Industrie- und Handelskammer von der Geschäftsaufnahme informiert werden.

 

7. Geschäftsversicherungen

Zumindest gegen gängige Schäden wie etwa Feuer, Wasser, Einbruch sollten Sie sich im Rahmen einer Geschäftsversicherung versichern lassen. Obgleich eine Geschäftsversicherung insbesondere in einigen Start-Up-Bereichen als „antiquiert und überholt“ angesehen wird, ist das sicher nicht der Fall. Es geht darum, eine gewisse Unternehmensgrundsicherung gewährleisten zu können, sodass alltägliche Schäden nicht zu einer Störung der innerbetrieblichen Abläufe führen.

 

8. Betriebsnummer

Die Betriebsnummer erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit unter https://bno.arbeitsagentur.de/bns/#/. Die Betriebsnummer wird grundsätzlich nur noch über das Online-Verfahren vergeben.

 

9. Branchentypische Genehmigungen

Zu guter Letzt steht die Einholung etwaiger branchenspezifischer Genehmigung an. Gemeint sind bspw. Dinge wie die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung oder auch Konzessionen nach dem Personenbeförderungsgesetz.

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