Die due diligence-Prüfung

Die due diligence-Prüfung

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Wenn Sie den Kauf eines Unternehmens vorbereiten, dann sollte die Durchführung einer due diligence-Prüfung einen Verhaltensstandard darstellen. Wir erklären Ihnen, was Gegenstand der due diligence-Prüfung ist und wo die Probleme liegen.

Der Begriff

Der Begriff entstammt dem U.S.-amerikanischen Recht. Ursprünglich verstand man darunter lediglich einen haftungsrechtlichen Standard, der ungefähr dem Sorgfaltsmaßstab des § 276 BGB entspricht. Nunmehr wird mit dem Begriff aber vor allem die gründliche Prüfung des Unternehmens oder der am Kauf beteiligten Unternehmen gemeint, also die Zielgesellschaft.

Gegenstand und Funktion der due diligence

Im Mittelpunkt steht – wie bereits oben angedeutet – die Prüfung des Zielunternehmens in wirtschaftlicher, finanzieller, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Weitere Aspekte, wie beispielsweise die Prüfung von Umweltrisiken oder der vorhandenen Personalstruktur, können je nach Unternehmen hinzutreten. Einen weiteren Eindruck soll dabei die folgende – nur beispielhafte – Checkliste einer Prüfung vermitteln:

I. Vorbereitung

1. Herausarbeiten der Kernfaktoren, die die Chancen bzw. Risikopotentiale des Unternehmens bestimmen

2. Zusammenstellen von Basisunterlagen über:

  • allgemeine rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen,
  • die Planungsrechnung,
  • den Markt und Wettbewerb und
  • Wirtschaftsprüfung sowie Steuern.

3. Benennung eines Hauptansprechpartners (aus der Geschäftsführung) durch das Unternehmen

II. Durchführung

1. Zusammenstellung der Unterlagen

2. Prüfung vor Ort:

  • Betriebsbegehung,
  • Unterlagen in Data Room,
  • Gespräche mit ausgewählten Gesprächspartnern und
  • Schlussbesprechung mit Unternehmen.

3. Präsentation der Ergebnisse

4. Berichtsentwurf/Memorandum

5. Diskussion des Gutachtens

6. Testierter Bericht

Informationsprobleme bei der due diligence

Der Informationsfluss zwischen Erwerber, Veräußerer und Zielunternehmen kann sich problematisch gestalten. Hier stellt sich die Frage, ob bzw. welchen Einfluss die Durchführung oder Unterlassung der Prüfung auf mögliche Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche des Erwerbers aus den §§ 437 ff. BGB bzw. c.i.c. hat. Dies wiederum hat maßgeblichen Einfluss auf die Pflichten der Geschäftsleitungsmitglieder von Veräußerer, Erwerber und Zielgesellschaft. Der Veräußerer kann bei Verletzung einer Aufklärungspflicht einer Haftung ausgesetzt sein. Zudem dürfte er ein Interesse an einer ausgiebigen Prüfung haben, um die nachträgliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zu vermeiden. Unterlässt die Geschäftsleitung des Erwerbers pflichtwidrig die Prüfung, macht sie sich möglicherweise gegenüber der eigenen Gesellschaft schadenersatzpflichtig. Auch die Geschäftsleitung der Zielgesellschaft ist betroffen: Sie verfügt zwar über ausreichend Informationen. Allerdings kann sie bei der Weitergabe gesellschafts-. kapitalmarkt- und datenschutzrechtlichen Grenzen unterliegen.

 

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