Kann ich das Stammkapital auch durch die Einbringung von Gegenständen in die Gesellschaft bezahlen?
Ja! Allerdings ist das nur bedingt empfehlenswert. Denn dafür sind zusätzlich ein Sachgründungsbericht und ein Einbringungsvertrag sowie ein Gutachten über den Wert des einzubringenden Gegenstandes notwendig. Anschließend erfolgt eine individuelle Prüfung des Registergerichts.
Damit verlangsamt sich der Prozess bis zur Eintragung der Gesellschaft um mehrere Wochen.
Im Übrigen sind Sacheinlagen nur bei einer GmbH – nicht hingegen bei einer UG – möglich.