Medizinrecht
Wir betreuen Ärzte, Apotheker, Leistungserbringer aus den Bereichen der Heil- und Hilfsmittel sowie Träger von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern in allen Rechtsfragen ihrer beruflichen Tätigkeit. Wir arbeiten eng zusammen mit den Steuerberatern der ECOVIS Gruppe sowie den berufsständischen Verbänden und Interessenvereinigungen unserer Mandanten.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Markt der niedergelassenen Allgemeinmediziner und Fachärzte ebenswie im Bereich der öffentlichen Apotheken. Wir beraten unsere Mandanten in engem Kontakt zu Verbänden und Interessenvereinigungen dieser Berufsgruppen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen.
Wir unterstützen Sie als Leistungserbringer bei Pflegesatzverhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen, sonstigen Kostenträgern, kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, gegenüber den Zulassungs- und Aufsichtsbehörden sowie in Fragen der öffentlichen Förderung, der Aufnahme in Krankenhaus- und Pflegebedarfspläne und anderen Maßnahmen der staatlichen Bewirtschaftung des Gesundheitswesens.
Zu unseren Leistungen zählen:
- die Beratung und Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) sowie von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften;
- die Beratung von Ärzten und Zahnärzten in allen Fragen des Kassenarztrechts, insbesondere in Regressverfahren vor den kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen;
- die Beratung von Apotheken und deren Zusammenschlüssen;
- die Beratung von Leistungserbringern in den Bereichen der medizinischen und technischen Hilfsmittel nach dem Sozialgesetzbuches V; Verhandlung mit den Innungen und Verbänden nach § 129 SGB V;
- Vertretung von Ärzten, Krankenhäusern und Trägern der Pflege in Schiedsverfahren und vor den Zivilgerichten;
- die Vertretung von Ärzten in Haftungsfragen
Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
Wir beraten unsere Mandanten aus Anlass der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). In enger Zusammenarbeit mit den Steuerberatern der ECOVIS Gruppe sind wir Ihre Ansprechpartner auch in den Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
Mit dem GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GKV-GMG) wurde zum 01.01.2004 die Möglichkeit geschaffen, MVZ zu gründen. MVZ konnten von allen Leistungserbringern, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung oder Vertrag an der medizinischen Versorgung von Versicherten teilnehmen, gegründet werden. Zum 01.01.2012 wurde das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) verabschiedet. Der Kreis der möglichen Träger von MVZ wurde durch dieses Gesetz erheblich eingeschränkt. MVZ die vor diesem Zeitpunkt gegründet wurden, genießen jedoch Bestandsschutz.
Leistungserbringer die Träger eines MVZ sein können (Rechtslage ab dem 01.01.2012):
- zugelassene Krankenhäuser
- zugelassene Ärzte
- Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs 3 SGB V
- zugelassene oder ermächtigte, gemeinnützige Träger, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
Vorteile sind:
- gemeinsame Nutzung der Verwaltung;
- gemeinsame Nutzung der Medizintechnik und technischer Einrichtungen sowie
- die Koordinierung und Konzentration der Behandlungen
Unsere Tätigkeit umfasst:
- die Gestaltung der Gesellschafts-, Miet- und Arbeitsverträge aus Anlass der MVZ –Gründung;
- die Verhandlungen mit den kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen in Zulassungs- und Honorarfragen nach SGB V / Vertragsarztrecht;
- die Vertretung von MVZ und Ärzten in Schiedsverfahren und vor den ordentlichen Gerichten
Ärzte + Zahnärzte
Wir beraten Ärzte und Zahnärzte in allen Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit und unterstützen sie in ihrem wirtschaftlichen Erfolg. Gemeinsam mit den Steuerberatern der ECOVIS Gruppe erarbeiten wir erfolgreiche Konzepte für die berufliche Tätigkeit unter Berücksichtigung und berücksichtigen die persönlichen und familiären Verhältnisse:
Zu unseren Tätigkeiten gehört:
- Beratung aus Anlass der Praxisgründung und – übertragung;
- Gestaltung von Eheverträgen unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen und steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten;
- Gestaltung von Arbeits-, Miet- und Praxisverträgen;
- Beratung und Vertretung in Zulassungs- und Honorarverfahren vor dem Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen;
Beratung von Apotheken
Wir vertreten Apotheker in allen Fragen ihrer beruflichen Tätigkeit und unterstützen sie in ihrem wirtschaftlichen Erfolg. Gemeinsam mit den Steuerberatern der ECOVIS Gruppe erstellen wir erfolgreiche Konzepte für die berufliche Tätigkeit. Über rein juristisches, steuerrechtliches know-how hinaus bringen die Berater von Ecovis für Apotheker aktive Branchenkenntnisse für eine individuelle Beratung ein. So sind wir beispielsweise auf Fachmessen präsent oder veröffentlichen Fachpublikationen in apothekenspezifischen Branchenblättern und verfügen über ein atraktives Netzwerk.
Zu unseren Tätigkeiten gehört:
- die Beratung aus Anlass der Apothekengründung und – übertragung;
- die Begleitung und Gestaltung der Verhandlungen mit dem Großhandel und möglichen Einkaufs-, Interessengemeinschaften;
- die Beratung und Gestaltung von Versorgungsverträgen;
- die Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Mietverträgen sowie die Vorbereitung und Teilnahme an Verhandlungen mit den Vertragspartnern;
- Beratung und Vertretung aus Anlass von Divergenzen mit Krankenkassen und den Gesundheitsbehörden
Leistungserbringer für medizinische + technische Hilfsmittel
Wir vertreten Sanitätshäuser, Orthopädiegeschäfte und sonstige Leistungserbringer in allen Sparten der medizinischen + technischen Hilfsmittel. Auch in diesem Bereich verfügen wir über einschlägige Erfahrung in allen Fragen der Vertragsverhandlungen mit den Verbänden und Innungen sowie mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den privaten Krankenversicherungen (PKV) aus Anlaß von Leistungskürzungen.