
Bau- und Immobilienrecht
Unternehmen der Bauwirtschaft gehören ebenszu unseren Mandanten wie Architekten- und Ingenieurgesellschaften und Bauherrn.
Wir betreuen und beraten unsere Mandanten während des gesamten Verfahrens des Erwerbs und der Veräußerung von Grundstücken und der Errichtung von Gebäuden und Anlagen. Wir sind im privaten Baurecht und öffentlichen Baurecht ebenstätig wie im Architekten- und Ingenieurrecht.
Zu unseren Beratungsleistungen gehören:
- Gestaltung von Kaufverträgen beim privaten und gewerblichen Erwerb und Verkauf von Immobilien;
- Vermietung von Immobilien zu gewerblichen Zwecken;
- WEG-Verfahren;
- Gestaltung „maßgeschneiderter“ Verträge für alle Arten von Bauvorhaben:
- Bau- und Bauträgerverträge nach BGB und VOB (B);
- Architekten- und Ingenieurverträge;
- baubegleitende Rechtsberatung;
- Gewährleistung beim Bauwerkvertrag