Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Ein wesentlicher Schlüssel zu unternehmerischem Erfolg ist ein erfolgreiches Personalmanagement.

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Wir beraten Sie in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte werden durch uns gleichermaßen vertreten. Bei unserer Tätigkeit profitieren Sie von dieser Beratungserfahrung. Ihre Interessen bilden die Grundlage unserer Arbeit.

Vertragsgestaltung (Arbeitnehmer / Geschäftsführer / Vorstände)

Die Gestaltung von Anstellungsverträgen vermeidet weitreichende finanzielle Folgen. Mit unserer Beratung vermeiden Sie spätere gerichtliche Auseinandersetzungen. Zu unseren Tätigkeiten zählt die

  • Gestaltung individueller Arbeitsverträge
  • Erarbeitung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer und Vorstände unter Beachtung der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht;
  • Gestaltung von Verträgen für freie Mitarbeiter unter Beachtung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben;
  • Gestaltung flexibler Gratifikations- und Lohnsysteme:
  • Einführung von Zielvereinbarungen;
  • Gestaltung und Prüfung arbeitsvertraglicher AGB Klauseln

Outplacementberatung von Geschäftsführern und Vorständen

Vertreter von juristischen Personen genießen regelmäßig keinen Kündigungsschutz. Zur Kompensation verfügen sie jedoch branchenabhängig über Verträge mit einer festen Laufzeit von 3 oder 5 Jahren.

Die Risikoabwägung zwischen Kündigungsanlass und wirtschaftlichem Inhalt des Vertrages bilden die Parameter von Auflösungsverhandlungen. Einen wichtigen Aspekt bieten dabei häufig die vertraglichen Absprachen über die Alterssicherung des Dienstnehmers.

Nach bilanzieller und steuerlicher Optimierung können sich alternative Modelle wie beispielsweise ein Aktienrückkauf anbieten oder eine Beratertätigkeit vereinbart werden.

Kündigung von Arbeitsverträgen

Wir beraten Sie aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, von der Umsetzung eines Kündigungsentschlusses einschließlich der Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats, der außergerichtlichen Verhandlung über eine einvernehmlichen Beendigung bis hin zur gerichtlichen Vertretung durch die Instanzen.

Bei der Gestaltung von außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen berücksichtigen wir gleichzeitig das steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Umfeld ebenso wie Altersteilzeit- und Vorruhestandslösungen. Nachvertraglich beraten wir über den Abschluss und die Einhaltung von Wettbewerbsverboten.

Internationales Arbeitsrecht / Entsendung von Mitarbeitern

Die Globalisierung der Wirtschaft führt zu einem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern (expatriates). Wir beraten Unternehmen und Arbeitnehmer, die ins Ausland entsandt werden wollen ebenswie Botschaften und Unternehmen, die in Deutschland mit entsandten Arbeitnehmern oder lokalen Arbeitnehmern (local recrutet stuff) tätig werden.

  • Vertragsgestaltung für internationale Arbeits- und Dienstverträge
  • Beratung im Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und in Visa-Fragen
  • Abwicklung von behördlichen Verfahren mit Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden, Ausländerbehörden und Arbeitsämtern
  • Unterstützung und Beratung bei der Gründung von Betriebsstätten
  • Beratung und Vertretung in Krisenfällen (z. Bsp.: outplacement-Verhandlungen)

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Die Chancen für den Erhalt eines Arbeitsplatzes bestimmen sich nach der wirtschaftlichen Situation des insolventen Unternehmens und dem Geschick des Insolvenzverwalters.

Wir beraten unsere Mandanten

  • aus Anlaß bei der Durchsetzung der von Ansprüchen gegenüber den bei an einer Insolvenz beteiligten Personen und Behörden
  • so bei der Geltendmachung des Insolvenzgeldes gegenüber der Arbeitsagentur
  • bei der Frage der berechtigten Eigenkündigung des Arbeitnehmers unter Beachtung der Kündigungsfristen und den Ansprüchen gegenüber der Arbeitsagentur.

Aufhebungsverträge / Abwicklungsverträge

Bei Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses gilt es wichtige arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Fragen korrekt zu gestalten. Für den Arbeitgeber kann eine ungünstige Vertragsgestaltung durch einen Aufhebungsvertrag von Nachteil sein und der Arbeitnehmer bei einer Neuausschreibung derselben Stelle einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben. Dem gilt es durch juristische Unterstützung vorzubeugen. Auch der Arbeitnehmer hat die sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu beachten, da die Kürzung des Arbeitslosengeldes droht.

Sozialversicherungsrecht

Im Bereich des Sozialversicherungsrechts beraten wir Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen in allen Fragen mit arbeitsrechtlichem Bezug, insbesondere in den Bereichen des Rechts der Arbeitsförderung, der Kranken- und Rentenversicherung.

Die Subventionsförderung für die Schaffung neuer Arbeitplätze beraten wir ebenso wie Frage betrieblicher Renten und Pensionszusagen.

Betriebliche Altersvorsorge

Mit Inkrafttreten der „Riester-Rente und der Rürup-Rente“ haben die Regelungen zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung umfassende Neuerungen erfahren. Unternehmer müssen eine Altersversorgung anbieten. Das neue Gesetz gibt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, um die staatlichen Zuschüsse in seinem Arbeitsverhältnis nutzen zu können.

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer bei der Begründung von Zusagen auf betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage oder Individualvertrag. Gleichfalls beraten wir bei der Kürzung und der Aufhebung von Versorgungszusagen, sei es aufgrund der wirtschaftlich-unternehmerischen Unvertretbarkeit des Umfangs der Zusage, wegen des Eintritts einer Überversorgung oder aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen. Das Beratungsfeld umfasst auch hier die betriebsverfassungsrechtliche Seite und das individuelle Arbeitsrecht, etwa bei einer Klage eines Arbeitnehmers oder der Weigerung des Pensionssicherungsvereins, in die Versorgungszusage eines insolventen Unternehmens einzutreten.

Betriebsvereinbarungen / Sozialplan

Wir beraten gleichermaßen Unternehmer, Dienststellenleiter, Betriebs- und Personalräte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Durchsetzung ihrer Interessen. Mitbestimmungsrechte müssen gewahrt werden ebenso wie die Durchsetzung von Unternehmerentscheidungen nicht verhindert werden darf.

Hilfreich ist in vielen Fällen bereits die Aufrechterhaltung einer konstruktiven Kommunikation und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, in denen Verfahrensabläufe festgelegt und Beschlussverfahren vermieden werden. Unsere Rechtsanwälte sind zugleich praxiserfahrene qualifizierte Verhandlungsführer, die Ihnen tatkräftig und durchsetzungsstark zur Seite stehen.

Betriebsverfassungsrecht & Personalvertretungsrecht

Wir begleiten Sie in den komplexen Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Wir kennen die wirtschaftlichen Zusammenhänge und setzen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die Ziele eines Interessenausgleichs und Sozialplans durch.

Bleiben Verhandlungen erfolglos, muss in vielen Fällen die Einigungsstelle angerufen werden. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Wahrnehmung der Funktion eines Beisitzers und eines Bevollmächtigten auf Arbeitgeber- und Betriebsratsseite.

Ansprechpartner

Marcus Bodem
Rechtsanwalt
Tel.: +49 30 22 184 880