Bautagebuch und Bauüberwachung: Wie Architekten ihre Haftung durch Dokumentation minimieren können
Zu der Bauüberwachung eines Architekten zählt insbesondere die Überwachung gefahrträchtiger Bauarbeiten. Denn zeigen sich zu einem späteren Zeitpunkt Mängel an diesen Arbeiten, können Bauherren dem Architekten eine mangelverursachende, unzureichende Bauaufsicht vorwerfen. Dann muss er für die Mangelbeseitigung und für eingetretene Schäden haften. Wie sich Architekten von der Haftung befreien können, weiß Alexander Ronert, Rechtsanwalt und […]