Wirtschaftsprüfung
Wie hoch schätzen Sie den Wert zuverlässiger Zahlen aus Ihrem Unternehmen ein?
Vergangenes prüfen und Zukünftiges gestalten – so könnte das einfache Credo der Wirtschaftsprüfung lauten. Sie ist weit mehr als nur die unabhängige Einschätzung, ob das Finanzgebaren eines Unternehmens in Ordnung ist. Vielmehr trägt sie dazu bei, aus Risiken Chancen zu machen. Die internen Steuerungs- und Kontrollstrukturen werden optimiert – mit dem Ergebnis, die Zahlen für das Unternehmen sicherer, verlässlicher und planbarer zu machen. Ein entscheidendes Argument gegenüber Banken bei einem Gespräch über nötige Finanzierungen oder auch gegenüber den anderen Bilanzadressaten – beispielsweise Anteilseignern, Aufsichtsrat und Finanzamt.
Auch Ihre Steuerungssysteme und -prozesse können optimiert zu zuverlässigeren Zahlen und damit zu mehr Sicherheit führen. Sprechen Sie mit uns über Ihre konkreten Vorteile durch die Prüfungsleistungen von Ecovis.
Ein tiefer Blick ins Unternehmen lokalisiert Optimierungspotenziale
Speziell an den Erfordernissen und Notwendigkeiten mittelständischer Unternehmen und deren Umfeld orientiert sich unser geschäftsprozessorientierter Prüfungsansatz. Ein flexibel gestaltetes Prüfungsvorgehen ermöglicht die Ableitung einer individuellen, auf Ihre Verhältnisse zugeschnittenen Prüfungsstrategie – basierend auf einer Analyse der geschäftlichen Rahmenbedingungen, des Kontrollumfelds und der Funktionsfähigkeit der Prozessabläufe.
Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
Als moderne Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen durch unseren risikoorientierten Ansatz weit mehr als die reine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihres Rechnungswesens.
Umfassende, hochwertige und zukunftsgerichtete Dienstleistungen in der Wirtschaftsprüfung müssen sich immer auch dem Anspruch eines Mehrwerts für den Mandanten stellen. Uns interessiert die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens ebenso wie mögliche Risiken der künftigen Entwicklung. Unsere Prüfungs- und Beratungstätigkeit für Ihr Unternehmen entspricht den höchsten nationalen und internationalen Standards.
Ihr optimaler Partner für Wirtschaftsprüfung bei Unternehmen aller Größen – Zu unseren Mandanten in der Wirtschaftsprüfung zählen mittelständische Unternehmen in Deutschland ebenso wie weltweit. Als international tätige Wirtschaftsprüfer garantieren Ihnen unsere Experten vor Ort aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung, ihrer Kompetenz und ihres Branchenwissens kurze Kommunikations- und Entscheidungswege.
Wir koordinieren die Leistungen aller unserer für Sie tätigen Spezialisten der Disziplinen Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmens- und IT-Beratung. Mit ECOVIS erhalten Sie umfassende Beratung und Betreuung aus einer Hand.
Reviews
Bei Monats-, Quartals- oder Halbjahresabschlüssen ist die Zuverlässigkeit der finanziellen Informationen von großer Bedeutung. Die prüferische Durchsicht (Review) dieser Abschlüsse durch uns als Sachverständige stellt sicher, dass diese keine wesentlichen fehlerhaften Darstellungen enthalten – die Qualität steigt.
IT-Prüfungen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen
Im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen ist der Abschlussprüfer grundsätzlich dazu verpflichtet, sich mit den (rechnungslegungsbezogenen) IT-Systemen des zu prüfenden Unternehmens zu beschäftigen. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt im Rahmen der Abschlussprüfung gem. §§ 316 bis 324 HGB grundsätzlich auch die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, und damit die Einhaltung der in den §§ 238 ff. und 257 HGB sowie §§ 145 bis 147 AO verankerten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).
Aus diesen für die Buchführung geltenden Regelungen hat der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) beim Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) die GoB-Anforderungen für den Einsatz der IT weiter ausgeführt und hierzu verschiedene Rechnungslegungsstandards veröffentlicht:
- GoB bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1),
- GoB bei Einsatz von Electronic Commerce (IDW RS FAIT 2),
- GoB beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren (IDW RS FAIT 3).
Gesetzliche Sonderprüfungen
Neben der Konzern- und Jahresabschlussprüfung verfügen wir über umfassende Kompetenz und Erfahrung im Bereich der gesetzlichen Sonderprüfungen, die wir jederzeit für Sie durchführen können. Entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sind dies u.a.:
Sonderprüfungen nach GmbH-Recht, Aktienrecht oder Umwandlungsrecht (z.B. bei Gründung, Umwandlung, Verschmelzung oder Kapitaländerung)
Dies ist eine Dienstleistung, die Unternehmen in Auftrag zu geben verpflichtet sind, welche Verschmelzungen, Spaltungen bzw. Umwandlungen durchführen. Dies ergibt sich aus den Vorschriften des Gesetzbuches über Handelsgesellschaften und bedarf der Prüfung der Unterlagen, die beim Registergericht abzugeben sind (Spaltungsplan, Verschmelzungsplan).
Prüfungen nach Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz (KWG, WpHG)
Die Überprüfung der gesetzlich festgelegten Melde- und Anzeigepflichten im Bereich des Wertpapierhandels und der Wertpapierverwahrung muss einmal jährlich von einem Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Dieser überprüft neben der Einhaltung der Kommunikationspflichten des Weiteren die gesetzeskonforme Führung eines Verwahrungsbuches bei Depotgeschäften, die korrekte Begleichung von Forderungen von Hinterlegern sowie den generellen Verhaltensregeln nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Den Umfang der Prüfung entscheidet der Prüfer nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen.
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
Ist eine Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Kommune) mehrheitlich an einem privatrechtlichen Unternehmen beteiligt, muss die Jahresabschlussprüfung um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert werden. Dies schreibt § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vor. Aufgrund besonderer Regelungen ist vielfach auch bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts eine vergleichbare Prüfung erforderlich.
Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Sowohl das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dienen dem primären Interesse des Klima- und Umweltschutzes. Während im EEG ein Fokus auf der Ermöglichung der nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung, der Verringerung der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung, der Schonung fossiler Energieressourcen sowie der Weiterentwicklung und Förderung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt, sind im KWKG insbesondere die Erreichung konkreter Zielwerte im Rahmen der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen niedergelegt. Die Erreichung dieser Ziele wird unter anderem durch gezielte staatliche Förderung für bestimmte Unternehmen und Anlagenbetreiber gestützt, wobei für bestimmte Angaben eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers verlangt wird (Vorbehaltsaufgaben).
Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) bedarf es für die gewerbsmäßige Ausübung bestimmter im Gesetz näher definierter Geschäfte einer gesonderten behördlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnispflicht soll ausschließen, dass ungeeignete Personen Tätigkeiten im Bereich der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter ausführen. Gemäß § 16 Abs. 1 MaBV haben Gewerbetreibende i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 GewO die Einhaltung der sich aus den §§ 2 – 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und der zuständigen Behörde den Prüfungsbericht bis spätestens zum 31.12. des darauffolgenden Jahres zu übermitteln.
IT-Prüfungen in Form von Softwarezertifizierungen/Softwarebescheinigungen/Softwaretestate
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Prüfungsstandard „Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880)“ verabschiedet. Gegenstand von Softwareprüfungen sind rechnungslegungsrelevante Softwareprodukte ohne Berücksichtigung von deren Implementierung und Produktivsetzung beim Softwareanwender. Softwareprüfungen beinhalten sowohl Standardsoftwareprodukte als auch Individualapplikationen. Prüfungsgegenstand können die Softwareprodukte insgesamt, einzelne Module oder einzelne Funktionen sein.
Softwareprüfungen umfassen eine Aussage über die notwendigen Programmfunktionen von Softwareprodukten. Programmfunktionen umfassen die Verarbeitungsfunktionen und das programminterne Kontrollsystem. Unter den Verarbeitungsfunktionen werden die Beleg-, Journal-, Konten-, Protokollierungsfunktion, Dokumentation und der Zugriffsschutz subsumiert. Das programminterne Kontrollsystem beinhaltet die Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabekontrollen sowie die programmierte Ablaufsteuerung einschließlich des programminternen Zugriffsschutzsystems.
Internationalisierung der Rechnungslegung (IFRS, US-GAAP; Umstellung, Erstellung und Prüfung)
Die Rechnungslegung basierend auf internationalen Bilanzierungsvorschriften ist für zahlreiche Unternehmen eine gesetzliche Pflicht, für andere eine Möglichkeit, sich neuen Investoren zu öffnen.
In der EU sind kapitalmarktorientierte Konzerne verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS (International Financial Reporting Standards) aufzustellen. Für andere Konzerne ist wiederum ein Konzernabschluss nach US-GAAP vorgegeben. Aber auch wenn keine Pflicht besteht, sich den internationalen Rechnungslegungsstandards zu öffnen, kann dies von Vorteil sein, da der Fokus der Rechnungslegung nach IFRS/US-GAAP auf die Darstellung der Ertragslage des Unternehmens bzw. Konzerns aus der Anlegerperspektive gerichtet ist. Die Rechnungslegung nach HGB ist hingegen in erster Linie vom Gedanken des Gläubigerschutzes geprägt. Sind die Zeichen auf Wachstum und Internationalisierung gesetzt, kann dies zu einem Hemmnis werden.
Sind Sie nicht bereits ohnehin verpflichtet, nach IFRS oder US-GAAP zu bilanzieren, oder haben noch nicht den Schritt zur Umstellung getan, diskutieren wir mit Ihnen die konkreten Vor- und Nachteile einer Umstellung und erarbeiten eine effiziente, praxisorientierte Umsetzung, die wir bis zum Schluss mit fachlichem Rat und partnerschaftlicher Unterstützung begleiten.