Eigenverbrauch bei Photovoltaik: Besteuerung rückwirkend vermeiden
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15. Dezember 2023
Land- und Forstwirte dürfen künftig ihre Photovoltaikanlage auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 entnehmen, müssen dies aber bis zum 11. Januar 2024 ihrem zuständigen Finanzamt melden. Dann müssen sie keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Warum das so ist, erfahren Sie in im Beitrag von Ecovis-Steuerberaterin Cornelia Haaske.