MoPeG: Was die Reform für Landwirte bedeutet
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Betroffen sind etwa auch landwirtschaftliche GbRs, die jetzt handeln müssen. Ecovis-Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerberater Hannes Wunderlich erklärt die Details im Interview.
Herr Wunderlich, was genau sind die Elemente des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG?
Das MoPeG beinhaltet drei Kernelemente: die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), die komplette Neufassung und Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die GbR und einige wenige Änderungen der gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs über Personenhandelsgesellschaft en sowie die Öffnung der Personenhandelsgesellschaft en, besonders der GmbH & Co. KG, für freie Berufe.
Für wen gilt das MoPeG?
Die Gesetzesänderung betrifft nur Personengesellschaft en, also Betriebe, die als GbR, offene Handelsgesellschaft (OHG) oder als Kommanditgesellschaft (KG und GmbH & Co. KG) organisiert sind.
Was müssen Unternehmen jetzt konkret in die Wege leiten?
Angesichts der neuen gesetzlichen Regelungen sollten Unternehmen alle bestehenden Gesellschaftsverträge durch Rechtsanwälte auf Anpassungsbedarf prüfen und entsprechend ändern lassen. GbRs sollten zudem prüfen, ob sie sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen lassen wollen oder sogar müssen.
Ist der Eintrag in das Gesellschaftsregister verpflichtend und kostet das etwas?
Es besteht keine generelle Verpflichtung für eine GbR, sich in das Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Eine solche Verpflichtung sieht das MoPeG lediglich unter gewissen Umständen vor, zum Beispiel wenn die GbR Grundeigentum, GmbH-Anteile oder registerpflichtige Vermögensgegenstände kauft oder verkauft . Dabei ist die notarielle Anmeldung zur Eintragung in das Gesellschaftsregister kostenpflichtig. Zu beachten ist auch, dass jede Änderung, beispielsweise im Gesellschafterbestand oder Sitz der eingetragenen GbR, die dann eGbR heißt, notariell anzumelden ist.
Was sind die Vor- und Nachteile der eGbR?
Als nachteilig für die eGbR wirkt sich aus, dass sich der Eintrag in das Gesellschaftsregister nicht rückgängig machen lässt. Will sie das Gesellschaftsregister verlassen, ist die eGbR zu liquidieren. Letztlich muss man sich bei Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister bewusst sein, dass die eGbR dadurch automatisch auch im Transparenzregister einzutragen ist und somit der wirtschaftlich Berechtigte der eGbR offengelegt werden muss. Es gibt aber auch Vorteile. Legt die GbR die Identität ihrer Gesellschafter und die gesellschaftsvertraglich geregelten Vertretungsverhältnisse offen, gewinnt sie eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit im Geschäftsverkehr. Und: Die Eintragung im Gesellschaftsregister könnte der GbR den Zugang zu Bankkonten und Versicherungen öffnen, der ihr ohne Eintragung unter Umständen verwehrt bliebe.