Steuersatz für Umsatzsteuerpauschalierung sinkt: Finanzielle Einbußen für die Landwirtschaft
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Steuersatz für Umsatzsteuerpauschalierung sinkt: Finanzielle Einbußen für die Landwirtschaft

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Eigentlich sollte der Steuersatz der Umsatzsteuerpauschalierung bereits Anfang 2024 sinken. Das Vorhaben scheiterte jedoch. Nach Zustimmung des Bundesrats holt der Gesetzgeber die Absenkung von neun auf 8,4 Prozent noch vor dem Jahresende 2024 nach. Zum 1. Januar 2025 sinkt der Steuersatz weiter auf 7,8 Prozent. Welche finanziellen Einbußen das für Landwirtinnen und Landwirte bedeuten kann, weiß Ecovis-Steuerberater Ernst Gossert in München.

Was steckt hinter der Steuersatzsenkung?

Mit der Einführung der Gesamtumsatzgrenze von 600.000 Euro ab 2022 hat sich die Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig gegenüber der EU dazu verpflichtet, die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte laufend der tatsächlichen Mehrwertsteuerbelastung der Betriebe anzupassen. Überschreitet dieser die Grenze im vorangegangenen Kalenderjahr, ist die Besteuerung nach Durchschnittsätzen im darauffolgenden Jahr nicht mehr zulässig. Stattdessen muss der Betrieb dann die Regelbesteuerung anwenden.

Nun beschloss die Regierung eine erneute Änderung der pauschalen Steuersätze, die ab dem Datum der Verkündigung des entsprechenden Gesetzes in Kraft treten wird. Während die bisherigen Steuersätze von 19 Prozent für alkoholische und 5,5 Prozent für forstwirtschaftliche Erzeugnisse konstant bleiben, sinkt der Steuersatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse um 0,6 Prozentpunkte von neun auf 8,4 Prozent. Diese Änderung war bereits für den letzten Jahreswechsel geplant, scheiterte damals aber im Vermittlungsausschuss.

„Pauschalierende Landwirte müssen sich jedoch schon jetzt auf die nächste Änderung einstellen“, sagt Ecovis-Steuerberater Ernst Gossert in München, „bereits zum 1. Januar 2025 sinkt der Durchschnittssatz weiter auf 7,8 Prozent“.

Welche Auswirkungen haben die Änderungen?

Sinkt der Durchschnittssteuersatz, reduzieren sich auch die Beträge, mit dem die Vorsteuerbelastung der Land- und Forstwirte pauschal abgegolten wird.

„Die Pauschalierung wird in der Praxis stetig uninteressanter. Ein Wechsel in die Regelbesteuerung mit 19 oder sieben Prozent kann sich daher lohnen“, erklärt Ernst Gossert. „Sinkt der Steuersatz gleich zweimal hintereinander innerhalb weniger Wochen, widerspricht das dem Gedanken des Bürokratieabbaus, den der Gesetzgeber eigentlich mit der Umsatzsteuerpauschalierung wollte“, kritisiert der Experte.

Wann das Gesetz verkündet wird, ab dem der neue Steuersatz von 8,4 Prozent Anwendung findet, ist noch offen, da der Bundesrat dem Gesetzesentwurf erst am 22. November 2024 zugestimmt hatte. Bislang fehlt aber noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

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