Finanzamt darf unbare Altenteilsleistungen schätzen
Hat ein Hofübergeber keine Nachweise für unbare Altenteilsleistungen, darf das Finanzamt die Werte schätzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Rechtslage
Bei einer Hofübergabe erhalten die Übergeber für gewöhnlich Altenteilsleistungen in Form von Wohnrecht, Verpflegung, Taschengeld oder ähnlichem. Prinzipiell sind diese mit dem tatsächlichen Wert anzusetzen. Können Übergeber keine Nachweise für die Höhe dieser Aufwendungen erbringen, darf das Finanzamt sie schätzen. Dieses zieht dafür als Nichtbeanstandungsgrenze die Sachbezugswerte der Sozialversicherungsentgeltverordnung heran.
Streitfall
Ein Landwirt beschwerte sich darüber, dass der Bundesfinanzhof seine Revision nicht zugelassen hatte. Er legte keine Nachweise für tatsächlich entstandene Aufwendungen für die Altenteilsleistungen an seine Eltern vor. Das Finanzamt schätzte also die unbaren Altenteilsleistungen. Diese Schätzbeträge waren dem Landwirt zu gering. Er schaltete die Gerichte ein. Das Finanzgericht schlug sich auf die Seite des Finanzamts. Auch in der zweiten Instanz scheiterte der Landwirt.
Das entschied der Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof verwarf die Beschwerde als unzulässig. Er sah keine grundsätzlich zu klärende Rechtsfrage (Beschluss vom 8.6.2018, X B 112/17). Somit bestätigte der Bundesfinanzhof indirekt die Vorgehensweise des Finanzamts.
Folgende Werte können als unbare Altenteilsleistungen für Einzelpersonen pauschal angesetzt werden (pro Jahr):
Veranlagungszeitraum | Verpflegung | Heizung, Beleuchtung, andere Nebenkosten | Gesamt |
2016 | 2.832 Euro | 631 Euro | 3.463 Euro |
2017 | 2.892 Euro | 645 Euro | 3.537 Euro |
2018 | 2.952 Euro | 658 Euro | 3.610 Euro |
Für Altenteilerehepaare gelten die doppelten Beträge.
Praxishinweis
Entstehen Ihnen für die Altenteilsleistungen höhere Kosten als die Pauschalsätze in der Sozialversicherungsentgeltverordnung? „Dann ist es wichtig, die Belege gut aufzubewahren und diese dem Finanzamt vorzulegen“, rät Ecovis-Steuerberaterin Cirsten Schulz.
Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam